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Frenz/Miermeister, Bundesnotarordnung
1. Bundesnotarordnung (BNotO)
Erster Teil. Das Amt des Notars
5. Abschnitt. Abwesenheit und Verhinderung des Notars. Notarvertreter (§ 38 - § 46)
§ 39 [Bestellung eines Vertreters]
A. Sinn und Zweck
B. Bestellung eines Notarvertreters
C. Bestellung eines ständigen Notarvertreters
I. Voraussetzungen der Bestellung eines ständigen Vertreters
II. Auswahl des Vertreters
III. Verfahren
IV. Entscheidung der Behörde
V. Rechtsfolgen der Bestellung eines ständigen Vertreters
D. Rechtsschutz
E. Amtsübertragung ohne Vertreterbestellung
Frenz/Miermeister, Bundesnotarordnung
C. Bestellung eines ständigen Notarvertreters
Wilke in Frenz/Miermeister, Bundesnotarordnung | BNotO § 39 Rn. 30 | 5. Auflage 2020
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