Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein Mein beck-online

§ 39 [Bestellung eines Vertreters]

(1) 1Die Aufsichtsbehörde kann dem Notar auf seinen Antrag für die Zeit seiner


Zitiervorschläge:
Frenz/Miermeister/Wilke BNotO § 39
Frenz/Miermeister/Wilke, 5. Aufl. 2020, BNotO § 39
Ansicht
Einstellungen