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Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO
Teil I. Bundesrechtsanwaltsordnung
3. Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
1. VORSPRUCH (1.1. - 1.6.)
2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE (2.1. - 2.8.)
3. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN MANDANTEN (3.1. - 3.9.)
4. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN GERICHTEN (4.1. - 4.5.)
5. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN KOLLEGEN (5.1. - 5.9.)
5.1. Kollegialität
5.2. Zusammenarbeit von Anwälten aus verschiedenen Mitgliedstaaten
5.3. Korrespondenz unter Rechtsanwälten
5.4. Vermittlungshonorar
5.5. Umgehung des Gegenanwaltes
5.6. Anwaltswechsel
5.7. Haftung für Honorarforderungen unter Kollegen
5.8. Fortbildung
5.9. Streitschlichtung zwischen Kollegen aus verschiedenen Mitgliedstaaten
5. DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN KOLLEGEN
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