Januar 2015 EL 55 (1) Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihren Werten Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren Interessen, denen ihre Bürgerinnen und Bürger und denen der Mitgliedstaaten zu dienen sowie die Kohärenz, Effizienz und Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen. Die Organe der Union sind –das Europäische Parlament, –der Europäische Rat, –der Rat, –die Europäische
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Zitiervorschlag:
Grabitz/Hilf/Nettesheim/Nettesheim, 73. EL Mai 2021, EUV Art. 13