Landesverordnung über die zuständige Behörden zur Ausführung von Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn (Gefahrgut-Zuständigkeitsverordnung-Straße-Eisenbahn – GGZustVOSE) (§ 1 - § 5)
Landesverordnung über die zuständige Behörden zur Ausführung von Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit der Eisenbahn (Gefahrgut-Zuständigkeitsverordnung-Straße-Eisenbahn – GGZustVOSE)