Kunz/Kramer Eisenbahnrecht
Richtlinien für die Obersten Betriebsleiter der nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
Kunz/Kramer in Kunz,/Kramer, Eisenbahnrecht | B. Baden-Württemberg Richtlinien für die Obersten Betriebsleiter der nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs | 51 2018