(1) 1Die Aufgabenträger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie der Verband Region Stuttgart nach § 3 Absatz 3 Nummer 4 und § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c GVRS erhalten vom Land ab dem Jahr 2018 eine jährliche Zuweisung zur Finanzierung von Verkehrs- und Tarifleistungen im öffentlichen Personennahverkehr