Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor Passau/Salzburg (Artikel 1 - Artikel 5)
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donaukorridor Passau/Salzburg
Vom 22. November 1999 (BGBl. II 2000, S. 699) Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen