Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein Mein beck-online

§ 12 a Nachweis und Prüfung der Verwendung

(1) 1Die Empfänger von Zuwendungen des Landes nach § 12 Abs. 2 oder 4 weisen dem Land für jedes

Ansicht
Einstellungen