§ 31 [Feststellung der Voraussetzungen für die Kontaktsperre]
(1) 1Besteht eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person,
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Zitiervorschläge:
MüKoStPO/Ellbogen EGGVG § 31
MüKoStPO/Ellbogen, 1. Aufl. 2018, EGGVG § 31