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Saenger, Zivilprozessordnung
Nebengesetze und Verordnungen
8. Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
Kapitel V Zugang zum Recht (Artikel 44 - Artikel 47)
Vorbemerkung zu Artikel 44–47
Artikel 44 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Artikel 45 Gegenstand der Prozesskostenhilfe
Artikel 46 Unentgeltliche Prozesskostenhilfe bei Anträgen auf Unterhaltsleistungen für Kinder, die über die Zentralen Behörden gestellt werden
Artikel 47 Fälle, die nicht unter Artikel 46 fallen
Artikel 47 Fälle, die nicht unter
Artikel
46
fallen
(1) In Fällen, die nicht unter Artikel 46 fallen, kann vorbehaltlich der Artikel
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Kommentierung: Art. 47
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