Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)
Sachsen September 2014 vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412), rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 130, 145) – Text – (1) Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr zu befriedigen. Ein solcher Verkehr liegt vor, wenn bei der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die Beförderungsstrecke 50 Kilometer oder die Beförderungszeit