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BGH bekräftigt Schadenersatzpflicht nach Nutzung einer Internet-Tauschbörse

Wer sich über eine Internet-Tauschbörse Musiktitel herunterlädt, muss damit rechnen, wegen des Vorwurfs des Filesharings an die Rechteinhaber Schadenersatz leisten und gegebenenfalls Abmahnkosten erstatten zu müssen. Dies zeigen drei Urteile des Bundesgerichtshofs vom 11.06.2015 (Az.: I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14). Die beklagten Inhaber der Internetanschlüsse drangen mit ihren Einwänden, wonach sie die Verletzungshandlungen nicht vorgenommen haben wollen, nicht durch. Die bloß theoretische

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