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Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht
B. Recht der Bundesländer
Saarland
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen – EBOA) im Saarland
III. Fahrzeuge (§ 14 - § 22)
§ 14 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 15 Begrenzung der Fahrzeuge und freizuhaltende Räume
§ 16 Räder und Radsätze
§ 17 Bremsen
§ 18 Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 19 Sonstige Ausrüstung und Anschriften der Fahrzeuge
§ 20 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
§ 21 Bauartgenehmigung, Abnahme und Prüfung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen
§ 22 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
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§ 14 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung werden
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