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Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme

(ABl. Nr. L 197 S. 30) (Celex-Nr. 3 2001 L 0042) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 175 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission zur Fussnote 1, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Fussnote 2, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur Fussnote 3, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags zur Fussnote 4, aufgrund des vom Vermittlungsausschuss am 21. März 2001 gebilligten gemeinsamen Entwurfs, in Erwägung nachstehender Gründe:

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