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Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht
B. Recht der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
Erster Abschnitt Allgemeine Regelungen (§ 1 - § 2)
Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten (§ 3 - § 6)
Dritter Abschnitt Verkehrsplanungen (§ 7 - § 9)
Vierter Abschnitt Finanzierung (§ 10 - § 15 a)
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen (§ 16 - § 18)
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bundesbahn zur Durchführung der Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen
Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Stadtentwicklung und Verkehr, und der Deutschen Bundesbahn, vertreten durch den Vorstand, zur Durchführung der Aufsicht über die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen. (§ 1 - § 6)
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) (§ 1 - § 14)
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA)
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Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
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1
Vom 7. März 1995
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