59. EL September 2011 Vom 27. November 2006 (GVOBl. I S. 158), geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 46 S. 1) Vorbemerkung Nach der Föderalismusreform vom 28. 8. 2006 (BGBl. I S. 2634) hat das Land Brandenburg alsbald ein eigenes Ladenöffnungsgesetz erlassen, das die Ladenöffnung von Montag 0 Uhr bis Sonnabend 24 Uhr gestattet. Das Gesetz hält sich eng an das Ladenschlussgesetz, sieht man davon ab, dass bei der Definition des Reisebedarfs die Schnittblumen zu „Blumen“ geworden sind, also auch Topfblumen erlauben. Außerdem wurden die Arbeitszeitvorschriften in § 10 neu gefasst, zwar auch