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Münchener Kommentar zum StGB
Band 3
Strafgesetzbuch (StGB)
Vierzehnter Abschnitt. Beleidigung (§ 185 - § 200)
Vorbemerkung zu §§ 185–200
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
§ 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil
§ 191 (weggefallen)
§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
§ 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen
§ 194 Strafantrag
§§ 195–198 (weggefallen)
§ 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen
§ 200 Bekanntgabe der Verurteilung
Fünfzehnter Abschnitt. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§ 201 - §§ 207–210)
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Vierzehnter Abschnitt. Beleidigung
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