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Münchener Kommentar zum StGB
Band 3
Strafgesetzbuch (StGB)
Vierzehnter Abschnitt. Beleidigung (§ 185 - § 200)
Fünfzehnter Abschnitt. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§ 201 - §§ 207–210)
Vorbemerkung zu den §§ 201 ff.
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
§ 204 Verwertung fremder Geheimnisse
§ 205 Strafantrag
§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
§§ 207–210 (weggefallen)
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Fünfzehnter Abschnitt. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
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