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Münchener Kommentar zum StGB
Band 3
Strafgesetzbuch (StGB)
Fünfzehnter Abschnitt. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§ 201 - §§ 207–210)
§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
A. Überblick
B. Erläuterungen
C. Tod des Geheimnisträgers, Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Vollendung, Konkurrenzen, Rechtsfolgen sowie Prozessuales
I. Tod des Geheimnisträgers (Abs. 4)
II. Täterschaft und Teilnahme
III. Versuch und Vollendung
IV. Konkurrenzen
V. Rechtsfolgen
VI. Prozessuales
Münchener Kommentar StGB
C. Tod des Geheimnisträgers, Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Vollendung, Konkurrenzen, Rechtsfolgen sowie Prozessuales
Cierniak in Münchener Kommentar zum StGB | StGB § 203 Rn. 128 - 138 | 1. Auflage 2003
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