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Münchener Kommentar zum BGB
Band 5
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8. Titel 16 bis 27 (§§ 705–853)
Titel 26. Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 - § 822)
§ 812 Herausgabeanspruch
E. Die Zweckverfehlungskondiktion
II. Einzelfälle
2. Erwartete Erbeinsetzung/Eheschließung.
a) Abgrenzung zwischen Zweckverfehlungs- und gewöhnlicher Leistungskondiktion.
b) § 612 als Lösungsansatz
c) Zweckverfehlungskondiktion bei bereits eingetretenem, später aber weggefallenem Erfolg
d) Begrenzung der Höhe der Gegenleistung.
e) Schenkungen in Erwartung der künftigen Eheschließung.
f) Zweckverfehlungs- und Verwendungskondiktion im Dreiecksverhältnis.
Münchener Kommentar BGB
c) Zweckverfehlungskondiktion bei bereits eingetretenem, später aber weggefallenem Erfolg
Schwab in Münchener Kommentar BGB | BGB § 812 Rn. 390 | 5. Auflage 2009
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