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Sölch/Ringleb
Fünfter Abschnitt. Besteuerung (§ 16 - § 22e)
§ 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteu...
§ 17 Änderung der Bemessungsgrundlage
§ 18 Besteuerungsverfahren
§ 18a Zusammenfassende Meldung
§ 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen ...
§ 18c Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
§ 18d Vorlage von Urkunden
§ 18e Bestätigungsverfahren
§ 18f Sicherheitsleistung
§ 18g Abgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen ...
§ 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen ...
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
§ 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
§ 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
I. Zweck und Entwicklung der Vorschrift
II. Unionsrechtliche Grundlagen
III. Systematische Stellung und Bedeutung von § 21 für die Erhebung ...
IV. Die EUSt als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1)
V. Die sinngemäße Geltung der Vorschriften für Zölle
VI. Ausschluss der sinngemäßen Geltung der Zollvorschriften (§ 21 ...
VII. Zollanmeldung und Zollverfahren
VIII. Zollschuldentstehungstatbestände und Zollschuldner
IX. Erlöschen und Nichtentstehen der Zollschuld
X. Buchmäßige Erfassung, Steuerfestsetzung und Steuerbeschei...
XI. Erstattung und Erlass der Zollschuld
XII. Haftung
XIII. Rechtsbehelfe und einstweiliger Rechtsschutz
XIV. Vorgeschobene deutsche Abfertigungsplätze (§ 21 Abs. 2a...
XV. Entstehung einer weiteren EUSt-Schuld (§ 21 Abs. 4)
XVI. Umsatzsteuerrechtlicher Gegenstandbegriff (§ 21 Abs. 5)
§ 22 Aufzeichnungspflichten
§ 22a Fiskalvertretung
§ 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretu...
§ 22d Steuernummer und zuständiges Finanzamt
§ 22e Untersagung der Fiskalvertretung
Sölch/Ringleb, UStG
§ 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
Jatzke in Sölch/Ringleb | UStG § 21 | 79. EL März 2017
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