Art 40 [Aufsichtsorgan]
(1) 1Das Aufsichtsorgan überwacht die Führung der Geschäfte durch das Leitungsorgan. 2Es ist nicht berechtigt, die Geschäfte der SE
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Zitiervorschlag:
Spindler/Stilz/Eberspächer, 2. Aufl. 2010, SE-VO Art 40