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Stelkens, TKG-Wegerecht – §§ 68-77 TKG
Telekommunikationsgesetz (§ 68 - § 77)
§ 68 Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege
§ 69 Übertragung des Wegerechts
§ 70 Mitbenutzung
§ 71 Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck
A. Regelungsbereich der Norm
B. Entstehung und Kontext
C. Inhalt der Regelung
§ 72 Gebotene Änderung
§ 73 Schonung der Baumpflanzungen
§ 74 Besondere Anlagen
§ 75 Spätere besondere Anlagen
§ 76 Beeinträchtigung von Grundstücken
§ 77 Ersatzansprüche
§ 71 Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck
(1) Bei der Benutzung der Verkehrswege ist eine Erschwerung ihrer Unterhaltung
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Kommentierung: § 71
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Scheurle/Mayen, Telekommu…
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