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Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht
C. Kommentar
Teil 1. Horizontale Vorschriften
116. Verordnung über Fertigpackungen (FertigpackungsverordnungFPackV)
Vorbemerkung
Erster Abschnitt. Verbindliche Standardisierung und Maßbehältnisse (§ 1 - § 5)
Zweiter Abschnitt. Füllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen (§ 6 - § 21)
Dritter Abschnitt. Füllmengen von Fertigpackungen (§ 22 - § 29)
§ 22 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
§ 22 a Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung des Abtropfgewichts
§ 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
§ 25 Minusabweichungen bei bestimmten Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
§ 26 Bezugstemperatur
§ 27 Kontrollmeßgeräte und Aufzeichnungen
§ 28 Verwendung von Meßgeräten
§ 29 Herstellerangabe
Vierter Abschnitt. Besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter (§ 30 - § 31)
Fünfter Abschnitt. Offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung (§ 31 a FPackV - § 33 FertigpackungsV)
Sechster Abschnitt. Ausnahmen, Nachschau, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften (§ 33 a FertigpackungsV - § 39 FPackV)
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Dritter Abschnitt. Füllmengen von Fertigpackungen
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