§ 28 Besondere Mittel der verdeckten Datenerhebung
Rheinland-Pfalz September 2017 (1) Die Polizei kann personenbezogene Daten durch den Einsatz besonderer Mittel der verdeckten Datenerhebung nach Absatz 2 erheben über 1.die Verantwortlichen nach den §§ 4 und 5 und unter den Voraussetzungen des § 7 über die dort genannten Personen, soweit die Datenerhebung zur Abwehr einer