Universität durfte AStA allgemeine politische Äußerungen verbieten
Die im Juli 2018 erlassene rechtsaufsichtsrechtliche Verfügung der Goethe-Universität gegen den AStA, allgemein politische Äußerungen zu unterlassen, ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat nunmehr bestätigt, dass die Studentenvertretung die Grenzen des hochschulpolitischen Mandats überschritten und zahlreiche