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GRUR-Prax
2010
Heft 6 (Seite 119-140)
Rechtsprechung
Urheber- und Medienrecht
Dönch: Doppelt hält besser? Doppelte Schriftform in Lizenzverträgen – „Der Name der Rose“
Brexl: Fotos von Schloss Sanssouci dürfen auch ohne Zustimmung des Eigentümers kommerziell verwertet werden
Sachverhalt
Entscheidung
Praxishinweis
Feyock: Verjährung von „Besteller-Ansprüchen“ beginnt erst mit konkreter Kenntnis der Verkaufszahlen
Thum: Historischer Roman „Tannöd“ stellt keine unfreie Bearbeitung dar
GRUR-Prax 2010, 129
Anm. zu OLG Brandenburg: Fotos von Schloss Sanssouci dürfen auch ohne Zustimmung des Eigentümers kommerziell verwertet werden
Entscheidungsbesprechung von Oliver Brexl zum Urteil v. 18.02.2010 - 5 U 12/09, 5 U 13/09, 5 U 14/09
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