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AGGVG
AGGVG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Teil Ausführung von Verfahrensgesetzen der streitigen Gerichtsbarkeit (Art. 22 - 33)
Abschnitt I Ausführung der Zivilprozeßordnung und der Insolvenzordnung (Art. 22 - 28)
Art. 22 Voraussetzungen für die Anerkennung als Gütestelle im Sinn von § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung
Art. 23 Vertretung des Freistaates Bayern
Art. 24 Einsicht und Abschrift von Urkunden bei Behörden
Art. 25 Insolvenzfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Art. 26 Aufgebotsverfahren bei Schuldverschreibungen
Art. 27 Aufgebotsverfahren bei Namenspapieren mit Inhaberklausel sowie bei Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen
Art. 28 Öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots
Abschnitt II Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Art. 29 - 33)
Abschnitt I
zur Fussnote
[1]
Ausführung der
Zivilprozeßordnung
und der
Insolvenzordnung
FussnotenFussnote
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