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BlnMobG
BlnMobG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 1: Zielorientierte integrierte Mobilitätsgewährleistung für Berlin (§§ 1 - 25)
Unterabschnitt 3: Umsetzung der Ziele und Planwerke sowie Konfliktlösungsprozesse (§§ 20 - 25)
§ 20 Umsetzung der Ziele und Planwerke durch Verwaltungshandeln
§ 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
§ 22 Störungsfreie Nutzbarkeit der Verkehrswege des Umweltverbundes sowie von Liefer- und Ladezonen
§ 23 Aufgaben und Befugnisse der Berliner Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung
§ 24 Bewältigung von Konfliktlagen zwischen verschiedenen Planwerken
§ 25 Bewältigung von Konfliktlagen bei der Umsetzung von Maßnahmen
[Berliner Mobilitätsgesetz] | BLN
[BlnMobG]: § 20 Umsetzung der Ziele und Planwerke durch Verwaltungshandeln
Rechtsstand: 26.05.2022
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