Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Steuern & Bilanzen
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
beck-community
Suche:
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein beck-online
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Service
Anmelden
BGB
BGB
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Buch 1 Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a)
Abschnitt 5 Verjährung (§§ 194 - 225)
Titel 1 Gegenstand und Dauer der Verjährung (§§ 194 - 202)
§ 194 Gegenstand der Verjährung
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
§ 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
§ 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
§ 198 Verjährung bei Rechtsnachfolge
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
§ 200 Beginn anderer Verjährungsfristen
§ 201 Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
§ 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
[Bürgerliches Gesetzbuch] | BUND
BGB: § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
Rechtsstand: 27.05.2023
Bestellen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+