Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Steuern & Bilanzen
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
beck-community
Suche:
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein beck-online
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Hilfe
Service
Anmelden
BGB
BGB
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361b)
Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 361b)
Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§§ 355 - 361b)
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
§ 356a Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
§ 356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
§ 356d Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen
§ 356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 357d Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
§ 357e Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen
§ 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
§ 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
§ 359a [nicht mehr belegt]
§ 360 Zusammenhängende Verträge
§ 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 361a [nicht mehr belegt]
§ 361b [nicht mehr belegt]
[Bürgerliches Gesetzbuch] | BUND
BGB: § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
Rechtsstand: 02.08.2022
Bestellen
Hilfe
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+