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BGB
BGB
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 5 Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548a)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
§ 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
§ 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
§ 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
§ 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
§ 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
§ 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
§ 541a [nicht mehr belegt]
§ 541b [nicht mehr belegt]
§ 542 Ende des Mietverhältnisses
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre
§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
§ 546 Rückgabepflicht des Mieters
§ 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
§ 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
§ 547a [nicht mehr belegt]
§ 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
§ 548a Miete digitaler Produkte
[Bürgerliches Gesetzbuch] | BUND
BGB: § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Rechtsstand: 01.02.2023
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