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FeV
FeV
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
II. Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 - 48b)
1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6c)
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
§ 6c Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
Fahrerlaubnis-Verordnung | BUND
FeV: § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
Rechtsstand: 23.07.2022
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