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HGB
HGB
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Drittes Buch Handelsbücher (§§ 238 - 342e)
Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute (§§ 238 - 263)
Dritter Unterabschnitt Aufbewahrung und Vorlage (§§ 257 - 261)
§ 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen
§ 258 Vorlegung im Rechtsstreit
§ 259 Auszug bei Vorlegung im Rechtsstreit
§ 260 Vorlegung bei Auseinandersetzungen
§ 261 Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern
[Handelsgesetzbuch] | BUND
[HGB]: § 257 Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen
Rechtsstand: 02.08.2022
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