Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Steuern & Bilanzen
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
beck-community
Suche:
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein beck-online
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Service
Anmelden
StGB
StGB
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76b)
Siebenter Titel Einziehung (§§ 73 - 76b)
§ 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
§ 73a Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
§ 73b Einziehung von Taterträgen bei anderen
§ 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen
§ 73d Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung
§ 73e Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes
§ 74 Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
§ 74a Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen
§ 74b Sicherungseinziehung
§ 74c Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
§ 74d Einziehung von Verkörperungen eines Inhalts und Unbrauchbarmachung
§ 74e Sondervorschrift für Organe und Vertreter
§ 74f Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 75 Wirkung der Einziehung
§ 76 Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes
§ 76a Selbständige Einziehung
§ 76b Verjährung der Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen
[Strafgesetzbuch] | BUND
StGB: § 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
Rechtsstand: 11.02.2023
Bestellen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+