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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK GVG, Graf
Ausführungsgesetze der Länder
JustG NRW
Teil 4: Justizkostenrecht
Kapitel 4: Kosten in Hinterlegungssachen (§ 129a - § 129d)
§ 129d Berechnung der Kosten
A. Zuständigkeit der Kostenfestsetzung
B. Zuständige Stelle des Rechtsbehelfs
C. Kostenschuldnereigenschaft
D. Befriedigungsmöglichkeit der Hinterlegungsstellen
E. Zurückbehaltungsrecht der Hinterlegungsstellen
F. Verjährungsunabhängige behördliche Maßnahmen
G. Kosten des Beschwerdeverfahren
H. Hinterlegung nach dem Strafprozessrecht
I. Hinterlegungskosten des Fürsorgeberechtigten
J. Ablehnung oder Rücknahme des Hinterlegungsantrages
BeckOK GVG
J. Ablehnung oder Rücknahme des Hinterlegungsantrages
Scheier in BeckOK GVG | JustG NRW § 129d Rn. 10 | 12. Edition | Stand: 15.08.2021
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