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Ipsen, Parteiengesetz
Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen (§ 1 - § 5)
§ 5 Gleichbehandlung
A. Allgemeine Bedeutung
B. Abgestufte Leistungsgewährung und Chancengleichheit
C. Anwendungsfälle abgestufter Leistungen
D. Kriterien der Abstufung von Leistungen
E. Beschränkungen der Leistungsgewährung in Zusammenhang mit Wahlen (Abs. 2)
F. Zusätzliche Voraussetzungen der Leistungsgewährung (Abs. 3)
Ipsen, Parteiengesetz
F. Zusätzliche Voraussetzungen der Leistungsgewährung (Abs. 3)
Ipsen in Ipsen ParteienG | ParteiG § 5 Rn. 49, 50 | 2. Auflage 2018
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