Kunz/Kramer Eisenbahnrecht
Richtlinien für die Obersten Betriebsleiter der nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
Kunz/Kramer in Kunz,/Kramer, Eisenbahnrecht | B. Hessen Richtlinien für die Obersten Betriebsleiter der nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs | 50 2018