A. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) B. Erläuterungen Einleitung Erster Teil. Urheberrecht (§§ 1-69 g) § 1. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes § 2. Geschützte Werke § 3. Bearbeitungen § 4. Sammelwerke und Datenbankwerke § 5. Amtliche Werke § 6. Veröffentlichte und erschienene Werke