§ 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
(1) 1Der Auftraggeber prüft im Einzelfall, ob zu übermittelnde Daten erhöhte
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Zitiervorschläge:
BeckOK VergabeR/Bonhage SektVO § 44
BeckOK VergabeR/Bonhage, 18. Ed. 30.9.2019, SektVO § 44