§ 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
(1) 1Der Auftraggeber prüft im Einzelfall, ob zu übermittelnde Daten erhöhte
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Zitiervorschlag:
BeckOK VergabeR/Gabriel/Mertens/Prieß/Stein, 9. Ed. 9.5.2016, SektVO § 44