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Verwaltungsvereinbarung über die Einziehung und Abführung des Anteils der nach Landesrecht zuständigen Stellen an der Rundfunkgebühr

18. Dezember 1987 Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk Hessischer Rundfunk Norddeutscher Rundfunk Radio Bremen Saarländischer Rundfunk Sender Freies Berlin Süddeutscher Rundfunk Südwestfunk Westdeutscher Rundfunk sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) einerseits – im folgenden:

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