§ 4 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
(1) Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie 1.aus rechtlichen Gründen die Amtshandlung nicht selbst vornehmen
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Zitiervorschläge:
LPK-SGB X/Tilman Breitkreuz SGB X § 4 Rn. 1-19
LPK-SGB X/Tilman Breitkreuz, 5. Aufl. 2019, SGB X § 4 Rn. 1-19