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Grundwerk B. Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Europa I. Kollektivverträge 1. Das EWG-Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen e) Erläuterungen zum EuGVÜ und LugÜ (Art. 1–23) Vor 2. Das Übereinkommen über die

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