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Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht
B. Recht der Bundesländer
Nordrhein-Westfalen
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA)
III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen (§ 13 - § 21)
§ 13 Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 14 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 15 Radsätze
§ 16 Bremsen
§ 17 Sonstige Ausrüstung der Fahrzeuge
§ 18 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
§ 19 Bauartgenehmigung, Abnahme und Untersuchung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen
§ 20 Abnahme und Untersuchung von Druckbehältern an Schienenfahrzeugen
§ 21 Abnahme und Untersuchung der maschinellen Anlagen
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§ 14 Begrenzung der Fahrzeuge
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Kommentierung: § 14
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