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Leinemann/Taubert, Berufsbildungsgesetz
B. Kommentar
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Teil 2. Berufsbildung
Kapitel 1. Berufsausbildung
Abschnitt 3. Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§ 27 - § 33)
§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte
§ 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
§ 29 Persönliche Eignung
§ 30 Fachliche Eignung
§ 31 Europaklausel
I. Allgemeines
II. Richtlinie des Rates zur Anerkennung bestimmter Eignungsnachweise (Abs. 1)
III. Zusätzliche Bedingungen für die Anerkennung (Abs. 2)
IV. Entscheidung der zuständigen Stelle (Abs. 3)
Anhang DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
§ 32 Überwachung der Eignung
§ 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
§ 31 Europaklausel
(1) In den Fällen des § 30 Abs. 2 und 4 besitzt
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Zitiervorschläge:
Leinemann/Taubert/Leinemann/Taubert BBiG § 31
Leinemann/Taubert/Leinemann/Taubert, 2. Aufl. 2008, BBiG § 31
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Dokument
Kommentierung: § 31
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Siehe auch ...
aktuelle Vorschrift
Kommentare
5
BeckOK Arbeitsrecht, 58. …
Däubler, Arbeitsrecht, 4.…
Erfurter Kommentar, 21. A…
PdK-Bund, 3. Fssg. 2019
Wohlgemuth, BBiG, 2. A. 2…
Handbücher
1
Böhle, Kommunales Persona…
Rechtsprechung zum Thema
12
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