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Hüßtege/Mansel, BGB, Rom-Verordnungen - EuErbVO - HUP
Vorwort zur dritten Auflage
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Allgemeines Literaturverzeichnis
Das anwaltliche Mandat im internationalen Schuldrecht
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)
Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)
Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts [„Rom III“]
Verordnung (EU) 2016/1103 [2016/1104] des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer [der] Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands [güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften]
[Haager] Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (Artikel 1 - Artikel 30)
Vorbemerkungen zu Artikel 1
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Universelle Anwendung
Artikel 3 Allgemeine Regel in Bezug auf das anzuwendende Recht
Artikel 4 Besondere Regeln zugunsten bestimmter berechtigter Personen
Artikel 5 Besondere Regeln in Bezug auf Ehegatten und frühere Ehegatten
Artikel 6 Besondere Mittel zur Verteidigung
Artikel 7 Wahl des anzuwendenden Rechts für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens
Artikel 8 Wahl des anzuwendenden Rechts
Artikel 9 „Domicile“ anstelle von „Staatsangehörigkeit“
Artikel 10 Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen
Artikel 11 Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts
Artikel 12 Ausschluss der Rückverweisung
Artikel 13 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Artikel 14 Bemessung des Unterhaltsbetrags
Artikel 15 Nichtanwendung des Protokolls auf innerstaatliche Kollisionen
Artikel 16 In räumlicher Hinsicht nicht einheitliche Rechtssysteme
Artikel 17 Hinsichtlich der betroffenen Personengruppen nicht einheitliche Rechtssysteme
Artikel 18 Koordinierung mit den früheren Haager Übereinkommen über Unterhaltspflichten
Artikel 19 Koordinierung mit anderen Übereinkünften
Artikel 20 Einheitliche Auslegung
Artikel 21 Prüfung der praktischen Durchführung des Protokolls
Artikel 22 Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt
Artikel 24 Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Erklärungen in Bezug auf nicht einheitliche Rechtssysteme
Artikel 27 Vorbehalte
Artikel 28 Erklärungen
Artikel 29 Kündigung
Artikel 30 Notifikation
Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Sachverzeichnis
[Haager] Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht
vom 23. November 2007 (ABl. EU L 331 vom
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