Art. 67 [Kapitalziffer und Jahresabschluss in Mitgliedstaaten, in denen die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion nicht gilt]
Münchener Kommentar zum AktG
Art. 67 [Kapitalziffer und Jahresabschluss in Mitgliedstaaten, in denen die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion nicht gilt]
Oechsler in MüKoAktG | SE-VO Art. 67 Rn. 1-5 | 5. Auflage 2021