§ 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen
(1) 1Der Auftraggeber prüft im Einzelfall, ob zu übermittelnde
Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern
Zitiervorschläge:
MüKoEuWettbR/Schäffer SektVO § 44
MüKoEuWettbR/Schäffer, 2. Aufl. 2018, SektVO § 44